Niedersachsen reformiert PsychKG: Mehr Rechte für Polizei bei Zwangseinweisungen

Admin User
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Ein unscharfer Bildausschnitt, der unten Menschen auf der Straße und oben Gebäude mit Lichtern, Fenstern und einer Fahne zeigt.

Niedersachsen reformiert PsychKG: Mehr Rechte für Polizei bei Zwangseinweisungen

Niedersachsen aktualisiert sein Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), um die Handhabung von Fällen mit psychisch erkrankten Personen durch die Behörden zu verbessern. Der neue Gesetzentwurf, NPsychKG genannt, soll den Informationsaustausch zwischen Polizei und Krankenhäusern erleichtern. Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund einer bundesweiten Debatte darüber, wie Risiken im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen nach mehreren spektakulären Vorfällen besser bewältigt werden können.

In Deutschland unterliegt die zwangsweise Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen strengen landesrechtlichen Regelungen. Jedes Bundesland, darunter auch Niedersachsen, legt innerhalb des PsychKG-Rahmens eigene Bestimmungen fest. Das überarbeitete NPsychKG ermöglicht es nun der Polizei, den sozialpsychiatrischen Diensten und Kliniken, Daten auszutauschen, wenn von einer Person eine mögliche Gefahr für andere ausgeht.

Das aktualisierte NPsychKG weist der Polizei eine größere Rolle bei der Steuerung von Zwangseinweisungen zu, sofern konkrete Risiken bestehen. Die Behörden erhalten in solchen Fällen erweiterte Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten. Das Gesetz spiegelt die anhaltende Diskussion wider, wie öffentliche Sicherheit und Patientenschutz in der psychiatrischen Versorgung in Einklang gebracht werden können.