14 March 2026, 10:09

Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Apotheken und Krankenkassen

Eine Apotheke namens "Die Generics Apotheke" umgeben von Gebäuden, Strommasten, Werbetafeln, Zimmerpflanzen, Fahrzeugen auf der Straße unter einem klaren blauen Himmel.

Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Apotheken und Krankenkassen

Neuer einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet

Die Landesapothekerkammer Niedersachsen (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen haben einen neuen einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf unterzeichnet. Die Vereinbarung, die ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tritt, ersetzt veraltete, zersplitterte Regelungen durch ein schlankes, zentrales System. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und eine gleichmäßige Versorgung der Ärzte in der gesamten Region zu gewährleisten.

Der Vertrag ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen, nachdem die LAV die bisherigen Regelungen zum Jahresende 2025 gekündigt hatte. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einheitlicher Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln, die nun auch auf den Praxisbedarf ausgeweitet werden. Erstmals gelten solche Vorgaben damit auch für Medikamente, die in Behandlungen und Notfällen eingesetzt werden – etwa Impfstoffe oder Verbandsmaterial.

Auch die Vergütung für Apotheken, die Impfstoffe ausliefern, wurde überarbeitet. Die Bezahlung pro Dosis steigt zunächst von 40 Cent auf 80 Cent und erhöht sich auf einen Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind. Zudem enthält der Vertrag eine Friedenspflicht, die ursprünglich bis zum 31. März galt und nun bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurde, um Lieferengpässe zu vermeiden.

Das neue System reduziert den bürokratischen Aufwand, indem es zahlreiche regionale Verträge durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Zwar ist die genaue Zahl der betroffenen Apotheken nicht genannt, doch der Vertrag umfasst alle Lieferanten für Vertragsärzte. Eine weitere Anpassung, die ab dem 1. Juli 2026 greift, wird die Vorgaben für den Bereitschaftsmedikamentenbedarf präzisieren.

Die Vereinbarung sichert eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Praxisbedarf und führt klarere, fairere Abrechnungsstrukturen ein. Apotheken arbeiten künftig in einem modernen, einheitlichen System, das eine zuverlässige und kostengünstige Bereitstellung ermöglicht. Gleichzeitig stärkt der Vertrag die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Krankenkassen in Niedersachsen.

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