Niedersachsen verlängert Behinderten-Leistungsstärke-Fonds
Niedersachsen verlängert Förderfonds für ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderung
Niedersachsen führt den Assistenzleistungsfonds zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderung für weitere sechs Jahre fort.
Niedersachsen verlängert seinen Assistenzleistungsfonds um weitere sechs Jahre. Das Programm fördert Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich engagieren. Ab 2026 werden auch kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder lokaler Beiräte in die Förderung einbezogen.
Der Fonds sieht weiterhin feste finanzielle Zuschüsse vor: Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen B, Bl, H) erhalten jährlich 1.000 Euro. Gehörlose oder taubblinde Personen können bis zu 2.000 Euro pro Jahr für Kommunikationshilfen beantragen.
Zum 1. Januar 2026 wird der Fonds umstrukturiert und ausgeweitet. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderung den Einstieg in Vereine, politische Parteien oder Gremien zu erleichtern. Für das Haushaltsjahr 2026 steht ein Gesamtvolumen von 400.000 Euro bereit. Konkrete Organisationen, die von der Erweiterung profitieren, wurden noch nicht benannt. Im Mittelpunkt steht die breitere Teilhabe an ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Region.
Der verlängerte Fonds läuft weitere sechs Jahre mit einer klaren finanziellen Ausrichtung. Er soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung ihr ehrenamtliches Engagement besser unterstützen können. Die Änderungen treten zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft.