Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse bis 2029 – 57 Kommunen betroffen

Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse bis 2029 – 57 Kommunen betroffen
Die Landesregierung von Niedersachsen hat zentrale Wohnraumverordnungen bis Ende 2029 verlängert. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Mieten zu begrenzen und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einzudämmen. Von der Entscheidung sind 57 Kommunen in der Region betroffen, darunter mehrere größere Städte.
Im Juni 2023 hatte das Landeskabinett die Fortführung zweier zentraler Wohnungsmarktinstrumente beschlossen. Dazu gehört die Mietpreisbremse, die vorsieht, dass neue Mietverträge höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Diese Regelung gilt in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und soll Mieter vor plötzlichen Preissprüngen schützen.
Die verlängerten Vorschriften bleiben bis zum 31. Dezember 2029 in Kraft. Vermieter in den 57 betroffenen Kommunen müssen sich nun an die Mietpreisbremse halten und vor der Umwandlung größerer Mietobjekte in Eigentumswohnungen eine Genehmigung einholen. Die Maßnahmen sollen die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum in Niedersachsens besonders belasteten Märkten sichern.

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