Niedersachsen verschärft Psychisch-Krankengesetz mit strengeren Datenschutzregeln
Philipp HartmannNiedersachsen verschärft Psychisch-Krankengesetz mit strengeren Datenschutzregeln
Niedersachsens Landesregierung verabschiedet überarbeitetes Psychisch-Krankengesetz
Nach monatelangen Beratungen hat die Landesregierung Niedersachsens eine überarbeitete Fassung des Psychisch-Krankengesetzes (PsychKG) finalisiert. Das neue Gesetz führt strengere Regelungen zur Weitergabe von Patientendaten an die Polizei ein und senkt die Hürden für zwangsweise Unterbringungen. Die Behörden streben an, die Reform bis Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen.
Die rot-grüne Koalition hatte sich bereits im November 2024 auf den Gesetzesentwurf verständigt. Frühere Fassungen sahen vor, dass Kliniken Patienten, die zwangsweise untergebracht werden, sowohl psychiatrischen Diensten als auch der örtlichen Polizei melden müssen, sofern sie "definierte Risikomerkmale" aufweisen. Nach Gesprächen mit Fachverbänden passte die Regierung die Kriterien an.
Die aktuelle Version führt nun ein dreistufiges System ein, das regelt, wann Kliniken und psychiatrische Dienste Patientendaten an Behörden dürfen, sollen oder müssen weitergeben. Dazu zählen auch Fälle, in denen eine Gefahr für Dritte "unvorhersehbar ist, aufgrund besonderer Umstände jedoch jederzeit eintreten könnte". Zudem ermöglicht das Gesetz einen beidseitigen Datenaustausch zwischen Kliniken, Polizei und medizinischen Diensten.
Über die Datennutzung hinaus stärkt das Gesetz die ambulante psychiatrische Versorgung und richtete Krisenkoordinationsstellen ein, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erreichbar sind. Die Änderungen orientieren sich am hessischen Modell, das Patientenrechte und öffentliche Sicherheit in Einklang bringen soll.
Auf Bundesebene hatte der Bundesrat im Januar 2026 eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Gesundheitsdaten zu überprüfen. Bisher liegt zwar keine konkrete Reaktion der Bundesregierung vor, doch eine Arbeitsgruppe zu "Früherkennung und Gefahrenabwehr" bleibt aktiv. Gleichzeitig berät die Innenministerkonferenz weiter über das Konzept des "integrierten Risikomanagements".
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag debattiert. Bei Annahme tritt er im Juli 2025 in Kraft. Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Psychiater, begrüßte die Überarbeitung, kritisierte jedoch, dass die Neuerungen weiterhin hinter fachlichen Standards zurückblieben. Das Gesetz markiert einen weiteren Schritt Niedersachsens, die Psychiatriepolitik stärker mit Sicherheitsbelangen zu verknüpfen.






