Niedersachsens Bildungsministerin treibt große Schulgesetzreformen voran

Mehr Selbstbestimmung: Was das neue Schulgesetz bietet - Niedersachsens Bildungsministerin treibt große Schulgesetzreformen voran
Niedersachsens Bildungsministerin Julia Willie Hamburg hat bedeutende Änderungen des Schulgesetzes vorangetrieben. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf gebilligt, der nun bis zum 1. Dezember zur Stellungnahme offensteht. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Mitwirkung und Eigenständigkeit von Schülerinnen und Schülern zu stärken sowie die Unterstützung für Kinder mit Lernschwierigkeiten zu verbessern. Der überarbeitete Entwurf lädt verschiedene Bildungsorganisationen und Fachleute ein, ihre Einschätzungen beizusteuern. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Fachkommissionen sowie Akteure aus den Bereichen Bildung und Lehrerausbildung. Üblicherweise sind in diesem Prozess die bildungspolitischen Abteilungen der Regierung und Bildungsexpertinnen und -experten eingebunden. Gezielt eingeladen werden unter anderem Lehrerverbände, Schulverwaltungen und bildungspolitische Entscheidungsträger. Das neue Gesetz sieht Nachteilsausgleiche und Notenschutz für Kinder mit Legasthenie, Dyskalkulie oder anderen Lernbeeinträchtigungen vor. Zudem sind Änderungen geplant, die die Mitbestimmung und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Weiterführende Schulen erhalten mehr pädagogische Freiräume, um den Unterricht effizienter nach Jahrgangsstufen zu organisieren. An Grundschulen wird es möglich sein, alle vier Jahrgangsstufen gemeinsam in einer "Familienklasse" zu unterrichten, um individuelle Förderung zu erleichtern und den Zusammenhalt zu stärken. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird an allen Grundschulen das Fach "Werte und Normen" als Alternative zum Religionsunterricht eingeführt. In der gymnasialen Oberstufe entfallen feste Fächerkombinationen, um den Schülerinnen und Schülern mehr Wahlfreiheit zu geben. Zudem erhält das Distanzlernen eine rechtliche Grundlage – etwa für Extremwetterlagen. Das neue Schulgesetz könnte bereits am 1. August 2026 in Kraft treten. Es sieht die Einführung von Klassen- und Schülersprecherinnen sowie -sprechern vor und verankert regelmäßige Klassenräte an allen Schulen, einschließlich Grund- und Förderschulen. Der Beteiligungsprozess läuft noch bis zum 1. Dezember, um eine breite Palette an Perspektiven in die finale Gesetzgebung einfließen zu lassen.

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