Niedersachsens Fördersystem für inklusive Schulen gekippt – was jetzt kommt

Kostenregelung für integrative Schulen: Niedersachsen muss sich verbessern - Niedersachsens Fördersystem für inklusive Schulen gekippt – was jetzt kommt
Ein Staatsgericht in Bückeburg hat das Fördersystem Niedersachsens für inklusive Schulen für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil befasst sich mit dem aktuellen Finanzausgleich, der regelt, wie die Kosten zwischen Land und Kommunen aufgeteilt werden, und erklärt diesen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Der Fall geht auf einen Streit zwischen der Region Hannover und der Landesregierung über Finanzierungslücken in der gymnasialen Oberstufe zurück.
Die Klage (Aktenzeichen StGH 2/24) richtete sich gegen das Niedersächsische Schulgesetz, das im Schuljahr 2013/2014 die inklusive Beschulung einführte. Nach den bisherigen Regelungen gewährt das Land zwar eine Pauschalförderung für barrierefreien Zugang, doch die Finanzierungsformel gilt nur für die Primarstufe und die Sekundarstufe I – also bis zur 10. Klasse. Dadurch bleiben die Kommunen für die gymnasiale Oberstufe (Klassen 11 bis 13) ohne finanzielle Unterstützung auf den Kosten sitzen.
Das Urteil zwingt Niedersachsen nun, sein Fördermodell für inklusive Bildung grundlegend zu reformieren. Künftig sollen auch Kommunen, die Oberstufen betreiben, finanzielle Mittel erhalten und damit eine Lücke schließen, die seit 2018 besteht. Die Neuregelung muss bis zum vom Gericht gesetzten Stichtag umgesetzt werden.

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