Niedersachsens Landesregierung billigt Gesetz für flexible Jugendwohlfahrts-Ferienschließungen

Admin User
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Kinder mit Helmen fahren Fahrräder auf einer grünen Wiese, Erwachsene stehen in der Nähe und ein Schild und ein Gebäude sind im Hintergrund zu sehen.

Niedersachsens Landesregierung billigt Gesetz für flexible Jugendwohlfahrts-Ferienschließungen

Die Landesregierung von Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Trägern der Jugendhilfe mehr Flexibilität bei ihren Schließzeiten in den Ferien einräumen soll. Der Entwurf, der eine Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie der Niedersächsischen Kommission für Kinder und Jugend anstrebt, geht nun in die Verbändebeteiligungsphase, bevor er dem Landtag vorgelegt wird. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, dürfen diese Einrichtungen während der niedersächsischen Schulferien bis zu vier Wochen pro Jahr schließen. Die Regelung betrifft Jugendämter sowie die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission. Darüber hinaus soll der Entwurf auch Bundesreformen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in die niedersächsische Umsetzung des SGB VIII integrieren. Dadurch werden Inklusion und Teilhabe für selbstorganisierte Gruppen im Jugendhilfesystem des Landes ausgebaut. Nach der Verabschiedung des Entwurfs folgt nun die Verbändebeteiligungsphase. Im Anschluss wird er offiziell dem Landtag zugeleitet. Bei einer Verabschiedung erhalten Jugendhilfeträger mehr Spielraum bei ihren Ferienschließungen, während gleichzeitig die Möglichkeiten für selbstorganisierte Gruppen im Jugendhilfesystem des Landes erweitert werden.