Niedersächsisches Gericht weist Klagen von Volkswagen-Führungskräften ab

Admin User
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Ein Mann in einem Anzug.

Niedersächsisches Gericht weist Klagen von Volkswagen-Führungskräften ab

Die Volkswagen AG sah sich mit Klagen nicht gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter konfrontiert, die sich auf zugesagte Inflationsausgleichszahlungen und Lohnerhöhungen beriefen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies diese Fälle kürzlich ab. Im Februar 2024 hatte die Volkswagen AG bekannt gegeben, dass sie aufgrund von Programmen zur Ergebnisverbesserung die zuvor in Aussicht gestellten Leistungen nicht gewähren werde. Daraufhin reichten nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter – vor allem aus Führungskreisen – Klagen ein, da sie von einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie einer Lohnerhöhung von 3,3 Prozent ab Mai 2024 ausgeschlossen worden waren. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies diese Klagen ab. Es gibt keine öffentlichen Hinweise darauf, dass Führungskräfte der Volkswagen AG in diesem Zeitraum Klage gegen das Unternehmen eingereicht hätten. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Klagen nicht gewerkschaftlich organisierter Volkswagen-Mitarbeiter zu den zugesagten Inflationsausgleichszahlungen und Lohnerhöhungen abgewiesen. Betroffen waren vor allem Mitarbeiter aus Führungsebenen der Volkswagen AG.