NRW-Schulen erhalten klare Regeln für digitalen Unterricht und Datenschutz

Ministerium sucht Rechtsklarheit für digitale Bildung - NRW-Schulen erhalten klare Regeln für digitalen Unterricht und Datenschutz
NRW-Schule: Ministerium will rechtliche Klarheit für digitale Bildung schaffen
Thema: NRW-Schule: Ministerium will rechtliche Klarheit für digitale Bildung schaffen
Datum: 13. Dezember 2025, 03:03 Uhr
Das nordrhein-westfälische Schulministerium plant Anpassungen der Schulverordnungen, um mehr Rechtssicherheit im Bereich der digitalen Bildung zu schaffen. Schulministerin Christiane Vennemann (SPD) treibt die Initiative voran, um klare rechtliche Rahmenbedingungen für den digitalen Unterricht in NRW zu etablieren.
Ziel der Novelle ist es, bestehende Regelungen zu aktualisieren und Lücken bei der digitalen Lehre zu schließen. Im Fokus stehen dabei der Datenschutz, Barrierefreiheitsstandards sowie einheitliche Anforderungen an Schulplattformen. Die Anpassungen reiht Vennemann in ihre bisherigen Reformen ein, zu denen etwa die Einführung von Benotungskriterien und die Möglichkeit der Klassenwiederholung zählen.
Die geplanten Änderungen sollen zudem selbstgesteuerte und hybride Lernmodelle stärken. Durch präzisere Vorgaben will das Ministerium Schulen und Lehrkräfte in NRW mehr Planungssicherheit geben. Langfristig soll sichergestellt werden, dass digitale Bildungsangebote in ganz Nordrhein-Westfalen einheitlichen Qualitätsstandards entsprechen.
Als Ministerin für Schule und Bildung setzt Vennemann seit Langem auf die Digitalisierung der Schulen in NRW. Ihre aktuellen Vorschläge bauen auf früheren Reformschritten auf und reagieren zugleich auf neue Herausforderungen im Bereich des Online- und Blended Learning.
Die überarbeiteten Verordnungen werden Schulen in NRW konkretere Leitlinien für den Einsatz digitaler Werkzeuge und den Umgang mit Daten an die Hand geben. Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten damit klarere Regelungen für digitalen Unterricht und Barrierefreiheit. Nach weiterer Prüfung und Freigabe sollen die Änderungen in Kraft treten.

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