Patientenwille ignoriert: Klinik setzt lebenserhaltende Maßnahmen gegen Verfügung durch

Patientenwille ignoriert: Klinik setzt lebenserhaltende Maßnahmen gegen Verfügung durch
Bis zuletzt selbstbestimmt: Pflegekraft wirft Heidekreis-Klinikum Vorwurf der Missachtung des Patientenwillens vor – Unsicherheiten bei derartigen Verfügungen sind weit verbreitet
Ein 79-jähriger Patient des Heidekreis-Klinikums (HKK) in Walsrode sah sich trotz einer klar formulierten Patientenverfügung zunächst in seinen Sterbewünschen ignoriert. Seine Betreuerin, Patricia Kolesov-Santorino, hatte das Dokument vorgelegt, um sicherzustellen, dass seine Vorstellungen respektiert werden – doch entgegen seinem erklärten Willen wurde er an lebenserhaltende Geräte angeschlossen.
Der Patient hatte in seiner Patientenverfügung festgehalten, dass er unter bestimmten Bedingungen auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten wolle. Dennoch wurde er auf die Intensivstation verlegt, intubiert und 170 Stunden lang künstlich beatmet. Obwohl seine Betreuerin die Verfügung dem Krankenhaus vorgelegt hatte, leitete das medizinische Team Maßnahmen ein, die seinen Wünschen widersprachen.
Der Vorfall im Heidekreis-Klinikum unterstreicht, wie entscheidend es ist, Patientenverfügungen in der medizinischen Versorgung verbindlich zu berücksichtigen. Der Patient verstarb schließlich entsprechend seinen geäußerten Vorstellungen – allerdings erst nach einer langen Phase unerwünschter Behandlungen.

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