Philippi verteidigt Gesundheitsreformgesetz und Kürzungen

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Eine orange-schwarze und weiße Schmetterling steht auf einer Pflanze mit pinkfarbenen Blumen, mit einem unscharfen Hintergrund.

Philippi verteidigt Gesundheitsreformgesetz und Kürzungen

Philippi verteidigt Pflegereform und Einsparungen

Zusammenfassung Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat das neue Gesetz zur Stärkung der Pflegekräfte und Bürokratieabbau (BEEP-Gesetz) verteidigt.

Artikel Ein bedeutendes neues Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals und zur Entlastung von Bürokratie ist in Deutschland verabschiedet worden. Das BEEP-Gesetz, früher als Pflegekompetenzgesetz bekannt, erhielt am 19. Dezember 2025 nach monatelangen parlamentarischen Beratungen die endgültige Zustimmung. Gesundheitsminister Andreas Philippi bezeichnete es als einen entscheidenden Schritt für Pflegekräfte und die Stabilität des Gesundheitssystems.

Das Gesetz wurde von der Bundesregierung ausgearbeitet und durchlief die üblichen legislativen Schritte. Es wurde am 7. September und 6. November 2025 im Bundestag beraten, bevor es in den Bundesrat gelangte. Ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss war erforderlich, insbesondere zur befristeten Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser, die nun 2026 ausläuft.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi verteidigte die Reformen öffentlich und betonte, sie seien unverzichtbar für Pflegefachkräfte. Das Gesetz soll Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bringen und so Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber verhindern. Beamte hoben zudem seine Rolle bei der Ausbalancierung von Bundes- und Länderinteressen hervor, was breite politische Unterstützung sicherte. Das BEEP-Gesetz wird als „Meilenstein der Gesetzgebung“ bezeichnet, das langjährige Herausforderungen im Pflegebereich angeht. Seine Verabschiedung folgte einem Koalitionskompromiss im Bundesrat, der die notwendige Zustimmung für die Umsetzung sicherte.

Das neue Gesetz tritt nun in Kraft und bringt finanzielle Entlastung sowie erweiterte Kompetenzen für Pflegekräfte. Die geplanten Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro sollen den Druck auf die Krankenkassenbeiträge verringern. Die vorübergehende Krankenhausklausel bleibt bis zu ihrem geplanten Auslaufen 2026 bestehen.