05 January 2026, 18:16

Polizei stoppt zwei betrunkene Fahrer – einer ohne gültigen Führerschein

Ein weißer Polizeiwagen ist im Vordergrund geparkt, mit mehreren Autos, die dahinter auf der Straße fahren, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Polizei stoppt zwei betrunkene Fahrer – einer ohne gültigen Führerschein

Polizei in Niedersachsen stoppt zwei mutmaßlich unter Einfluss stehende Fahrer

Bei zwei getrennten Verkehrskontrollen in Niedersachsen hat die Polizei am Freitag Fahrer angehalten, die unter dem Verdacht standen, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer zu sein. In Gifhorn wurde ein Mercedes-Fahrer wegen einer falsch angebrachten Nummernschilderhaltung kontrolliert, während in Meine ein Renault-Lenker wegen des Verdachts auf Drogenkonsum und Fahren ohne gültigen Führerschein gestoppt wurde. Beide Vorfälle führten zu rechtlichen Ermittlungen.

Der erste Vorfall ereignete sich in Gifhorn gegen 17:18 Uhr. Beamte bemerkten einen Mercedes, dessen vorderes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben außen am Fahrzeug, sondern hinter der Windschutzscheibe angebracht war. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass der Fahrer einen Blutalkoholwert von 0,92 Promille aufwies. Gegen ihn wurden umgehend Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Schon am frühen Nachmittag hatten Polizisten in Meine einen 37-jährigen Renault-Fahrer angehalten, der unter dem Verdacht stand, unter Drogeneinfluss zu fahren. Weitere Überprüfungen ergaben, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Die Behörden entnahmen eine Blutprobe und leiteten mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Die Identität beider Fahrer wurde in den Berichten nicht genannt – entsprechend den deutschen Medienrichtlinien bei nicht prominenten Personen.

Beide Fälle werden nun juristisch weiterverfolgt: Dem Mercedes-Fahrer drohen alkoholspezifische Anklagepunkte, während gegen den Renault-Lenker wegen Drogenkonsums und Fahrens ohne Führerschein ermittelt wird. Die weiteren Schritte hängen von zusätzlichen Beweisen und Gerichtsentscheidungen ab.