Rheinmetall und Boeing bieten "Ghost Bat" als Kampfdrohne für die Luftwaffe an
Philipp HartmannRheinmetall und Boeing bieten "Ghost Bat" als Kampfdrohne für die Luftwaffe an
Rheinmetall und Boeing schlagen "MQ-28 Ghost Bat" als Kampfdrohne für die Luftwaffe vor
Rheinmetall hat sich mit Boeing zusammengeschlossen, um die MQ-28 Ghost Bat als Collaborative Combat Aircraft (CCA) – eine kooperierende Kampfdrohne – für die deutsche Luftwaffe anzubieten. Der Schritt folgt auf monatelange Verhandlungen und zielt darauf ab, den operativen Zeitplan der Streitkräfte bis 2029 einzuhalten. Bisher bietet keiner der US-Bewerber eine vollständig getestete, eigenständig entwickelte Drohne für das Programm an.
Die Gespräche zwischen Rheinmetall und Boeing begannen im August 2025, während auch Lockheed Martin in frühen Verhandlungen stand. Die MQ-28 Ghost Bat, die bereits über 150 Testflüge absolviert hat, verfügt über ein modulares Design für verschiedene Einsatzszenarien. Sie kann in hochriskanten Umgebungen gemeinsam mit bemannten Kampfflugzeugen operieren und so als Kraftverstärker wirken.
Rheinmetall übernimmt in Deutschland die Rolle des Systemintegrators und ist für die langfristige Betreuung zuständig. Die Partnerschaft erfolgt vor dem Hintergrund früherer Kritik an Aussagen des Unternehmens zur ukrainischen Drohnenindustrie. Das Bundesverteidigungsministerium lehnte indes eine Stellungnahme zu Beschaffungsplänen ab, bis die parlamentarische Zustimmung gesichert ist.
Rheinmetalls Vorstandsvorsitzender Armin Papperger hatte zuvor angedeutet, dass Deutschland bis zu 400 CCAs benötigen könnte. Dank ihrer Anpassungsfähigkeit und der bereits vorliegenden Testergebnisse gilt die Ghost Bat als aussichtsreicher Kandidat – auch wenn bisher kein US-Hersteller eine vollständig eigenständige, sofort einsatzbereite Lösung für das Programm anbietet.
Die Zusammenarbeit zwischen Rheinmetall und Boeing orientiert sich am Zeitplan der Luftwaffe, die bis 2029 eine CCA einführen will. Bei einer Auswahl würde die MQ-28 zu einem zentralen Element in Einsätzen in umkämpftem Luftraum. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der Regierungsfreigabe und weiteren Bewertungen ab.






