07 April 2026, 00:12

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz

Eine 2017-Gender-Gleichheitsindex-Karte von Europa mit farbcodierten Regionen nach dem Gender-Gleichheits-Score und erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz solche Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht – überwiegend Erwachsene, nur ein kleiner Teil Minderjährige.

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Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft, und erste Erfahrungen zeigen kaum Probleme. Lediglich ein Verdachtsfall auf Missbrauch wurde gemeldet. Die meisten Änderungen betrafen Erwachsene, darunter nur 40 Minderjährige, vor allem bei Übergängen von weiblich zu männlich.

Die Landesregierung bestätigte vier Fälle, in denen Personen ihr rechtliches Geschlecht ein zweites Mal änderten. Nähere Angaben zu diesen Vorgängen wurden jedoch nicht dokumentiert. Der Fachverband der Standesämter begrüßt das Gesetz grundsätzlich, prüft aber nun Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihre Eintragung ändern dürfen.

Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler verwies auf die geringe Zahl der betroffenen Minderjährigen und betonte, dass die meisten Antragsteller über 18 Jahre alt seien. Der Verband beobachtet weiterhin die Auswirkungen der Reform und lotet mögliche Nachbesserungen aus.

Seit seiner Einführung wurde das Selbstbestimmungsgesetz fast 1.000 Mal genutzt. Da es kaum Hinweise auf Missbrauch gibt, scheint das Gesetz wie beabsichtigt zu funktionieren. Aktuell werden mögliche Ergänzungen diskutiert, darunter Einschränkungen für verurteilte Straftäter.

Quelle