Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant
Leni SchulzSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Arbeitsweise von Architekten und Stadtplanern zu modernisieren – von der Registrierung über die Ausbildung bis hin zu den beruflichen Pflichten.
Der Entwurf führt neue Regelungen für digitale Anträge ein, erweitert die Ausbildungsinhalte und schafft mehr unternehmerische Spielräume für Fachleute. Künftig können Architekten und Planer Anmeldungen und Tätigkeitssnachweise online einreichen. Damit wird das bisherige papierbasierte Verfahren durch eine elektronische Abwicklung ersetzt.
Die Ausbildungsprogramme werden um zentrale Themen wie Baurecht, barrierefreies Bauen und Klimafolgenanpassung ergänzt. Diese Anpassungen spiegeln die wachsende Nachfrage nach nachhaltigem und inklusivem Bauen wider. Zudem können Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen bereits als Junior-Mitglieder in die Architektenkammer eintreten und erhalten so früher berufliche Anerkennung.
Für ausländische Fachkräfte wird die Anerkennung ihrer Qualifikationen beschleunigt – noch vor ihrer Ankunft in Deutschland. Dies steht im Kontrast zu anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, wo die Anerkennung von Architekten aus dem Ausland weiterhin niedrig ausfällt: So liegen die Genehmigungsquoten für Fachkräfte aus Bosnien-Herzegowina bei unter 0,2 Prozent und für Albanien bei 0,7 Prozent. Sachsen-Anhalts Ansatz vermeidet die Verzögerungen, die in anderen Ländern für Bewerber aus sogenannten sicheren Drittstaaten auftreten.
Der Entwurf verschärft zudem die ökologischen und sozialen Standards. Neue Projekte müssen die Artenvielfalt fördern, den Energieverbrauch senken und erneuerbare Energien einbeziehen. Bürgerbeteiligung und bezahlbarer Wohnraum erhalten bei Planungsentscheidungen ein größeres Gewicht.
Fachleute erhalten mehr Flexibilität in ihrer Berufsausübung. Sie können künftig in Unternehmensformen wie GmbH & Co. KG, OHG oder KG arbeiten und damit ihre Tätigkeitsspielräume erweitern. Der Gesetzentwurf markiert einen Schritt in Richtung Modernisierung des Architektursektors in Sachsen-Anhalt. Elektronische Anträge, aktualisierte Ausbildungsinhalte und vielfältigere Geschäftsmodelle werden die Arbeitsweise der Branche verändern.
Sollte der Entwurf verabschiedet werden, beschleunigt er nicht nur die Anerkennung ausländischer Architekten, sondern setzt auch strengere Nachhaltigkeitskriterien in der Planung durch. Nun liegt der Ball beim Landtag, der über die vorgeschlagenen Änderungen berät.






