Spinne im Cockpit oder Defekt? Air France muss zahlen
Spinne im Flugzeug oder Defekt? Air France muss zahlen
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- April 2018
Ein Air-France-Flug von Kuba nach Hannover im Februar 2016 hatte eine fünfstündige Verspätung, wodurch Passagiere gestrandet zurückblieben. Die Fluggesellschaft gab zunächst einer Vogelspinne in der Kabine die Schuld, konnte den Vorfall jedoch nicht belegen. Nun hat ein Gericht zugunsten von vier betroffenen Reisenden entschieden.
Der Flug, der über Paris führte, verzögerte sich, nachdem Air France behauptet hatte, an Bord sei eine Vogelspinne gesichtet worden. Laut Airlines musste das Flugzeug desinfiziert und mit Blausäure behandelt werden, weshalb man auf ein Ersatzflugzeug ausweichen musste.
Das Gericht fand jedoch keine Beweise für die Anwesenheit der Spinne. Stattdessen kamen die Richter zu dem Schluss, dass ein technischer Defekt die Verspätung verursacht habe. Nach den EU-Fluggastrechteverordnungen konnte die Airline die Störung nicht als außergewöhnlichen Umstand rechtfertigen. Daraufhin verurteilte das Gericht Air France, jedem der vier Passagiere 600 Euro Entschädigung zu zahlen.
Das Urteil bestätigt, dass Air France für die Verspätung aufkommen muss, da der behauptete Spinnen-Vorfall nicht nachgewiesen werden konnte. Die Entscheidung folgt den EU-Bestimmungen, die Passagiere vor vermeidbaren Beeinträchtigungen schützen. Die betroffenen Reisenden erhalten nun ihre Entschädigung.