Staatsschutz durchsucht Wohnung nach provokanter Kunstaktion gegen Pistorius
Leni SchulzStaatsschutz durchsucht Wohnung nach provokanter Kunstaktion gegen Pistorius
Staatsschutzbeamte in Osnabrück durchsuchen Wohnung nach Kunstprotest
Im Rahmen der Ermittlungen zu einer Kunstaktion hat die Staatsschutzpolizei in Osnabrück eine Wohnung in Bissendorf durchsucht. Ziel der Razzia waren zwei Antimilitarismus-Aktivisten, Ruben G. und Franziska F., die Mitte Januar eine öffentliche Skulptur verändert hatten. Die Beamten suchten nach Beweismaterial in Zusammenhang mit den Vorwürfen der Sachbeschädigung, Beleidigung und üblen Nachrede.
Die Durchsuchung fand an einem frühen Morgen statt und dauerte etwa zwei Stunden. Acht bis zehn vermummte Beamte, ausgerüstet mit einem Rammbock, drangen in die Wohnung ein. Sie beschlagnahmten mehrere Gegenstände, darunter einen Laptop, einen USB-Stick, Kleidungsstücke und ein Kanupaddel.
Hintergrund der Ermittlungen ist ein Protest am 15. Januar, bei dem die Aktivisten eine Statue im Hase-Fluss in Osnabrück umgestalteten. Sie brachten eine Maske an, die an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius erinnerte, fügten eine Gipserektion hinzu und platzierten ein Schild mit der Aufschrift "Kunstinstallation". Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Aktion gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verstößt, der Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen politische Amtsträger unter Strafe stellt.
Ruben G. und Franziska F. waren zum Zeitpunkt der Razzia nicht anwesend. Sie haben inzwischen Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt, gehen jedoch davon aus, dass es nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird.
Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung oder übler Nachrede drohen den Aktivisten mindestens drei Monate Haft – allerdings nur, falls das Gericht zu dem Schluss kommt, dass ihre Aktion die öffentliche Rolle Pistorius' erheblich beeinträchtigt hat.
Die Durchsuchung markiert eine Verschärfung der juristischen Reaktion auf den Protest. Während die Behörden weiter Beweise sammeln, warten die Aktivisten auf die nächsten Schritte. Entscheidend wird sein, ob der Protest nach deutschem Recht als strafbare Grenzüberschreitung gewertet wird.






