"Weihnachtsfrieden" bei der Finanzbehörde - Steuerbehörden in NRW verkünden „Neujahrsfrieden“ für Unternehmen
"Neujahrsfrieden" im Unternehmensregister
"Neujahrsfrieden" im Unternehmensregister
Die Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen haben eine vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bekannt gegeben. Vom 17. bis zum 31. Dezember werden keine neuen Prüfungen oder Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Die als "Neujahrsfrieden" bezeichnete Initiative soll Unternehmen und Steuerzahlern in der besinnlichen Zeit Entlastung verschaffen.
Während dieses zweiwöchigen Zeitraums wird das Unternehmensregister keine neuen Ermittlungen oder Vollstreckungsverfahren einleiten. Routineaufgaben laufen jedoch wie gewohnt weiter. Steuerbescheide und Zahlungserinnerungen werden weiterhin verschickt, um sicherzustellen, dass Rückerstattungen und finanzielle Hilfen ohne Verzögerung bei den Empfängern ankommen.
Der "Neujahrsfrieden" gilt bis zum 31. Dezember, danach wird der reguläre Betrieb wiederaufgenommen. Unternehmen und Steuerzahler können in der Feiertagszeit mit weniger Unterbrechungen rechnen, wobei essenzielle Abläufe aufrechterhalten werden. Von der Maßnahme nicht betroffen sind bereits laufende Prüfungen oder Beitreibungsverfahren.