Steuerfreie Boni für Geringverdiener: Arbeitgeber dürfen ab Juli bis zu 1.000 Euro zahlen
Philipp HartmannSteuerfreie Boni für Geringverdiener: Arbeitgeber dürfen ab Juli bis zu 1.000 Euro zahlen
Arbeitgeber dürfen bald steuerfreie Boni an Geringverdiener mit Staatsleistungen zahlen. Die neue Regelung soll die finanzielle Belastung mildern – ähnlich wie frühere Hilfsprogramme während der Coronakrise und der Inflation. Sie ist Teil umfassender Reformen des deutschen Sozialsystems.
Das kommende Bürgergeld, das ab Juli die bisherigen Leistungen ersetzt, wird im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert. Dem Plan zufolge können Arbeitgeber ihren Beschäftigten, die gleichzeitig Sozialleistungen beziehen, eine einmalige Prämie von bis zu 1.000 Euro zukommen lassen.
Empfänger der Prämie erhalten den vollen Betrag ohne Abzüge. Anders als reguläres Einkommen wird die Zahlung nicht auf die SGB-II-Berechnungen angerechnet. Die Beschäftigten können die Prämie somit zusätzlich zu ihren bestehenden Bezügen und Sozialleistungen behalten.
Die steuerfreie Sonderzahlung orientiert sich an früheren Entlastungsmaßnahmen in der Pandemie und während der Inflationskrise. Sie soll Geringverdiener unterstützen, ohne ihre staatlichen Hilfen zu kürzen. Die Regelung tritt mit der Einführung des neuen Sozialsystems im Juli in Kraft.






