29 April 2026, 14:12

Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten über 1.000 Euro zahlen müssen

Ein Restaurant mit hölzernen Tischen und Stühlen drinnen, durch ein großes Fenster betrachtet, das Menschen auf einer Berliner Straße mit Gebäuden, Pfählen und Himmel zeigt.

Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten über 1.000 Euro zahlen müssen

Eine neue Analyse zeigt erhebliche Unterschiede bei den Terrassengebühren, die deutsche Kommunen für die Außenbewirtung erheben. Die Studie konzentrierte sich auf eine Standardterrasse von 25 m² in einer frequentierten Innenstadtlage während der Hauptsaison von Mai bis September. Während einige Städte diese Gebühren vollständig abgeschafft haben, verlangen andere für denselben Zeitraum mehr als 1.000 Euro.

Die Ergebnisse verdeutlichen, wie lokale Vorschriften die Kosten für Gastronomen prägen – und wie manche Gemeinden Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu verringern.

Im Durchschnitt beträgt die Terrassengebühr für eine 25 m² große Außenfläche in einer belebten Innenstadt 328 Euro für die fünfmonatige Hauptsaison. Doch die Kosten variieren zwischen den Kommunen stark: Schönebeck erhebt mit nur 52 Euro die niedrigste Gebühr, während Wernigerode mit 1.163 Euro für denselben Betrieb an der Spitze liegt. Die hohe Abgabe in Wernigerode geht auf eine Änderung aus dem Jahr 2023 zurück, die einen Zuschlag für Terrassen auf dem zentralen Marktplatz einführte.

Dessau-Roßlau setzt auf ein anderes Modell und bietet eine pauschale Jahresgebühr an, die im untersuchten Fall in voller Höhe anfällt. Gleichzeitig hat jede fünfte der befragten Kommunen – darunter Merseburg und Sangerhausen – die Terrassengebühren komplett abgeschafft. Der Bund der Steuerzahler fordert weitere Städte auf, diesem Beispiel zu folgen, und argumentiert, dass der Verzicht auf diese Abgaben zur Belebung der oft kämpfenden Innenstädte beitragen würde.

Die Analyse zeigt zudem, dass die Einnahmen aus Terrassengebühren kaum ins Gewicht fallen: In den meisten Fällen machen sie weniger als 0,05 Prozent des gesamten Haushalts einer Kommune aus. Bearbeitungsgebühren für die Antragstellung wurden in dem Vergleich nicht berücksichtigt, sodass die tatsächlichen Kosten für die Betriebe noch höher ausfallen könnten.

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Die Studie belegt, dass die Abschaffung der Terrassengebühren kaum finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen hätte, für Gastronomen aber eine spürbare Entlastung bedeuten würde. Städte wie Merseburg und Sangerhausen haben diese Abgaben bereits gestrichen, während andere weiterhin Gebühren in sehr unterschiedlicher Höhe erheben. Der Bund der Steuerzahler setzt sich weiterhin für umfassendere Reformen ein, um die Außenbewirtung und die Aufwertung der Innenstädte zu fördern.

Quelle