Testzentrum scheitert mit Klage: 95.000 Euro für ungültige Speicheltests müssen zurück
Leni SchulzTestzentrum scheitert mit Klage: 95.000 Euro für ungültige Speicheltests müssen zurück
Ein bayerisches COVID-19-Testzentrum hat einen Rechtsstreit um die Rückforderung von 95.000 Euro verloren, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass der Betreiber den vollen Betrag zurückzahlen muss – trotz der Behauptung, von der Ungültigkeit der Tests nichts gewusst zu haben. Der Fall betrifft Testungen, die zwischen Dezember 2021 und Mitte 2022 durchgeführt wurden.
Das Zentrum war zunächst im Dezember 2021 vom Landratsamt Dachau beauftragt worden. Bis März 2022 hatte es sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert und den Betrieb aufgenommen. In den folgenden Monaten führte es über 200.000 Schnelltests auf Speichelbasis durch – obwohl diese aufgrund von Zuverlässigkeitsbedenken bereits ausliefen.
Im April 2022 erstattete die KV dem Zentrum 95.000 Euro für vier Monate Testbetrieb. Doch im August 2023 widerrief die KV den Bewilligungsbescheid, strich die Servicegebühren und Materialkosten auf null und forderte die vollständige Rückzahlung der ausgezahlten Gelder.
Der Betreiber focht die Entscheidung gerichtlich an und argumentierte, er habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten und eigene Recherchen verlassen. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Tests nicht zugelassen waren. Das Gericht wies diese Einwände zurück: Die Absicht oder das Wissen des Betreibers spiele für die Rechtmäßigkeit der Erstattung keine Rolle. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Produkts stelle automatisch eine unzulässige Leistungsabrechnung dar, weshalb die Streichung auf null Euro rechtens sei.
Das Urteil confirms, dass die KV in dieser Angelegenheit keinen Ermessensspielraum hatte und die volle Rückforderung vornehmen musste. Der Betreiber muss nun die 95.000 Euro zurückzahlen, ohne weitere rechtliche Handhabe. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Testvorschriften während der Pandemie.






