Tödlicher American-Bulldog-Angriff in Lohne: Warum die Gefahrenbewertung versagte
Philipp HartmannBulldogge tötet Besitzer - Landkreis: Hund nicht vorher bemerkt - Tödlicher American-Bulldog-Angriff in Lohne: Warum die Gefahrenbewertung versagte
Tödlicher Angriff eines American Bulldog in Lohne: Hund sichergestellt – Fragen zur Gefahrenbewertung in Niedersachsen
Ein 33-jähriger Mann starb am vergangenen Donnerstag im Lohner Ortsteil Brockdorf nach einem Angriff durch seinen American Bulldog. Die Behörden bestätigten den tödlichen Vorfall und haben das Tier seitdem sichergestellt. Der Fall wirft Fragen auf, wie in Niedersachsen die Gefährlichkeit von Hunderassen bewertet wird.
Das Opfer erlitt schwere Gesichtsverletzungen; die Obduktion deutet auf einen heftigen Kampf hin. Dennoch teilte die Kreisverwaltung Vechta mit, der Hund habe zuvor keine Vorfälle mit aggressivem Verhalten gegenüber Menschen gezeigt. Lokale Berichte der OM Online verweisen jedoch auf frühere Vorfälle, die allerdings keine offizielle Risikobewertung auslösten.
Ein Angriff auf eine Katze im November 2023 war aktenkundig, doch die Behörden sahen keine Handlungsnotwendigkeit, da es als Einzelfall gewertet wurde. Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz erfolgt die Bewertung im Einzelfall – ein generelles Verbot bestimmter Hunderassen gibt es nicht. Der Bulldog befindet sich derzeit in einem Tierheim und wird in einem gesicherten Außengehege gehalten. Das Veterinäramt des Landkreises Vechta wird eine tierärztliche Begutachtung anordnen, um das mögliche Gefahrenpotenzial des Hundes einzuschätzen. Fällt der Hund bei einem Wesenstest durch, entscheidet ein Tierarzt, ob eine Verhaltenstherapie Aussicht auf Erfolg hat. Eine Vermittlung wäre nur mit einer Sondergenehmigung möglich, falls der Test bestanden wird. Die Euthanasie bleibt das letzte Mittel, sollte das Tier auch nach einer Therapie weiterhin eine Gefahr darstellen.
Die Zukunft des Hundes hängt von der anstehenden Begutachtung und den Testergebnissen ab. Wird er als ungefährlich eingestuft, könnte er unter strengen Auflagen vermittelt werden. Andernfalls prüfen die Behörden eine Therapie oder – als letzte Maßnahme – die Einschläferung, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.