21 February 2026, 20:11

Tödlicher American-Bully-XL-Angriff in Niedersachsen entfacht Debatte über Hundegesetze

Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Internationale Ausstellung von Jagd- und Lexus-Hunden in Frankfurt a.M." mit einem Schwarz-Weiß-Foto eines Hundes und begleitendem Text.

Tödlicher American-Bully-XL-Angriff in Niedersachsen entfacht Debatte über Hundegesetze

Ein tödlicher Angriff durch einen American Bully XL in Niedersachsen hat die Debatte über Hundehaltungsgesetze in Deutschland neu entfacht. Der Vorfall lenkt die Aufmerksamkeit auf die komplexen und uneinheitlichen Regelungen des Landes, insbesondere bei Rassen, die als gefährlich oder risikoreich eingestuft werden.

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Erst kürzlich wurde in Lohne, Niedersachsen, ein 33-jähriger Mann von seinem eigenen Hund, einem American Bully XL, getötet. Die Tragödie wirft die Frage auf, wie Deutschland mit Hunderassen umgeht, die als potenziell gefährlich gelten.

Die Rasse American Bully XL selbst steht bundesweit nicht offiziell auf der Liste der gefährlichen Hunde. Allerdings sind ihre Ursprungsrassen – der American Pit Bull Terrier und der American Staffordshire Terrier – im deutschen Hundeeinfuhr- und Bewegungsbeschränkungsgesetz aufgeführt. Dieses Gesetz verbietet die Einfuhr von Pit Bull Terriern, Staffordshire Bull Terriern, American Staffordshire Terriern und Bull Terriern in ganz Deutschland.

Die Haltungsvorschriften für gelistete Rassen sind streng. Potenzielle Halter müssen eine Genehmigung erwerben, volljährig sein und ihre Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis nachweisen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) unterliegen die betroffenen Rassen zusätzlichen Einschränkungen; Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro oder sogar zwei Jahren Haft geahndet werden.

Die Regulierung von Hunden in Deutschland variiert je nach Bundesland und ergibt ein Flickwerk aus Vorschriften. Sechs Bundesländer – Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt – führen Listen gefährlicher Hunderassen. Bayern unterscheidet etwa zwischen Rassen, die stets als gefährlich gelten (wie Pit Bulls), und solchen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, bis das Gegenteil bewiesen ist (etwa Rottweiler). Hamburg hingegen listet einfach bestimmte Rassen, ohne diese Kategorisierung vorzunehmen.

Der Deutsche Tierschutzbund argumentiert, dass rassespezifische Gesetze unwirksam seien. Stattdessen hänge das Verhalten eines Hundes von seinen individuellen Erfahrungen und der Behandlung ab. Kreuzungen wie der American Bully XL stellen eine zusätzliche Herausforderung dar, da Zuchttrends und verantwortungslose Haltung zu Vernachlässigung und Misshandlung führen können.

Der tödliche Angriff in Niedersachsen hat die Widersprüche in den deutschen Hundegesetzen offengelegt. Während einige Bundesländer strenge rassespezifische Regelungen durchsetzen, setzen andere auf umfassendere Risikobewertungen. Die Diskussion darüber, ob die Gesetzgebung sich auf Rassen oder auf verantwortungsvolle Haltung und Tierschutzstandards konzentrieren sollte, dauert an.