Vier Verurteilte wegen Betrugs bei Arbeitslosengeld in Niedersachsen

Vier Verurteilte wegen Betrugs bei Arbeitslosengeld in Niedersachsen
Vier Personen aus Niedersachsen sind wegen betrügerischen Bezugs von Arbeitslosengeld trotz bestehender Beschäftigung verurteilt worden. Das Hauptzollamt Osnabrück hatte die Fälle aufgedeckt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage erhob. Automatisierte Prüfungen der Arbeitsagentur zeigten, dass die Empfänger gleichzeitig Arbeitslosengeld I und ein Gehalt bezogen. In einem Fall hatte eine 46-jährige Frau aus Cloppenburg im März 2021 bei der Beantragung von Arbeitslosengeld eine geringfügige Beschäftigung nicht angegeben. Die Verurteilten müssen nun die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen und zahlen zudem hohe Geldstrafen. Ein Betroffener erhielt beispielsweise 30 Tagessätze à 30 Euro, was insgesamt 900 Euro Strafe entspricht. Zu den Verurteilten zählen ein 25-jähriger Mann aus Vechta, ein 29-jähriger Mann aus Lohne und ein 40-jähriger Mann aus Quakenbrück. Sie alle müssen die erschlichenen Leistungen zurückerstatten und sehen sich mit empfindlichen Strafen konfrontiert. Die Arbeitsagentur weist Antragsteller darauf hin, bei der Beantragung von Leistungen sämtliche Beschäftigungsverhältnisse offen zu legen.

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