Welche Beleidigungen gegen Politiker vor Gericht enden – und welche nicht

Admin User
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Ein Plakat mit einem Mann, der an einem Rednerpult mit einem Mikrofon steht, Flaschen auf einem Tisch rechts und Smileysymbolen links.

Welche Beleidigungen gegen Politiker vor Gericht enden – und welche nicht

In Deutschland landet man nicht vor Gericht, wenn man jemanden als 'Du Orban!' oder 'Du blöder Trump!' beschimpft. Doch andere Beleidigungen – besonders solche, die Tiere, Gemüsesorten oder politische Schlagworte einbeziehen – können zu Geldstrafen oder sogar Haft führen. Der Jurist und Sprachwissenschaftler Roger 'Flaming' Reisertsch hat die rechtlichen Risiken von Schimpfwörtern untersucht und gibt nun Tipps, wie man teure Klagen vermeidet.

Das deutsche Recht schützt Politiker auf allen Ebenen – von Kommunalvertretern bis zu Bundestagsabgeordneten. Wer sie beleidigt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen nach § 188 StGB rechnen, die von Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen reichen. In jüngsten Fällen ging es etwa um AfD-Politikerinnen wie Alice Weidel, bei denen Gerichte über Verleumdungsklagen entschieden.

Die Regeln zu Beleidigungen sind in Deutschland streng, vor allem wenn sie sich gegen Politiker richten. Reisertschs Analysen zeigen, welche Begriffe zu Strafen oder Klagen führen können – und welche juristisch unbedenklich sind. Sein Rat soll helfen, Frust abzulassen, ohne vor Gericht zu landen: indem man seine Worte mit Bedacht wählt.