ABDA fordert harte Strafen gegen Apotheken mit illegalen Medikamenten-Rabatten
Leni SchulzABDA fordert harte Strafen gegen Apotheken mit illegalen Medikamenten-Rabatten
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert schärfere Strafen für Apotheken, die gegen die Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen. Nach den Plänen könnten bei Verstößen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Die Initiative richtet sich vor allem gegen niederländische Versandapotheken, die trotz der deutschen Festpreisregelungen weiterhin illegale Rabatte anbieten.
Die ABDA schlägt vor, bestehende vertragliche Sanktionen in direkte Geldstrafen umzuwandeln. Zudem soll das Recht, Versicherte zu beliefern, so lange ruhen, bis die Strafen beglichen sind. Ziel ist es, Apotheken daran zu hindern, Rabatte, Boni oder andere Anreize auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren.
Der Verband drängt die Bundesregierung, das Gesetz zu präzisieren und solche Praktiken ausdrücklich zu verbieten. Die Umsetzung würde in die Hände des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) gelegt, das die Einhaltung überwachen und Strafen verhängen soll.
Niederländische Versandapotheken umgehen weiterhin das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), indem sie unzulässige Nachlässe gewähren. Obwohl keine konkreten Namen oder Zahlen der betroffenen Apotheken genannt wurden, besteht die ABDA auf strengere Maßnahmen, um diese Schlupflöcher zu schließen.
Falls die neuen Regeln verabschiedet werden, drohen bei Preisverstößen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Das BAS würde die Aufsicht übernehmen, wobei Wiederholungstäter möglicherweise ihr Recht verlieren könnten, Versicherte zu beliefern. Die Änderungen sollen das deutsche Festpreissystem für verschreibungspflichtige Medikamente stärken.