Berliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Preis-Ausschluss wegen Extremismus-Vorwürfen
Noah JägerBerliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Preis-Ausschluss wegen Extremismus-Vorwürfen
Eine Berliner Buchhandlung geht rechtlich gegen Deutschlands Kulturstaatsminister vor, nachdem sie von der Shortlist eines renommierten Preises gestrichen wurde. Der linksgerichtete Laden Zur schwankenden Weltkugel im Prenzlauer Berg hat beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gegen Wolfram Weimer eingereicht, der die Betreiber als "politische Extremisten" bezeichnet hatte. Der Streit dreht sich um Weimers Entscheidung, die Buchhandlung vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen – mit Verweis auf Bedenken im Hinblick auf den Verfassungsschutz.
Auslöser des Konflikts war die Streichung von Zur schwankenden Weltkugel von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026. Weimer begründete diesen Schritt mit "verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen". In einem Interview mit der Zeit erklärte er später, Steuergelder dürften nicht an "politische Extremisten" vergeben werden.
Die Betreiber der Buchhandlung reagierten mit der Forderung an Weimer, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als dieser sich weigerte, brachten sie die Angelegenheit vor das Berliner Verwaltungsgericht. Ihr Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) zielt darauf ab, dem Minister und seinem Amt zu untersagen, die Extremismus-Vorwürfe zu wiederholen.
Ein Sprecher des Kulturstaatsministers verteidigte Weimers Äußerungen mit dem Argument, Regierungsmitglieder müssten die Freiheit haben, solche Aussagen zu treffen. Das Gericht hat den Antrag bestätigt erhalten, ein Termin für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.
Die 2002 aus dem Kollektiv Schwarze Risse hervorgegangene Buchhandlung hat sich seit jeher auf Politik, Philosophie und Literatur spezialisiert. Ihre Ausschluss vom Preis löste eine Pressemitteilung sowie Solidaritätsbekundungen von Verlagen und Branchenverbänden aus.
Die rechtliche Auseinandersetzung liegt nun beim Berliner Verwaltungsgericht, wann ein Urteil fallen wird, bleibt jedoch unklar. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und staatlicher Kontrolle bei der Kulturförderung auf. Bis dahin führt die Buchhandlung ihr Programm wie gewohnt fort und wartet auf die Reaktion des Gerichts.






