Brandenburgs Polizei entlässt zwei Anwärter wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen
Noah JägerBrandenburgs Polizei entlässt zwei Anwärter wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Bindung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung einer Vorinstanz und erklärte die Entlassung aus der Ausbildung für gerechtfertigt.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Bewerber nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, wodurch Zweifel an ihrer Loyalität zu den demokratischen Prinzipien aufkamen.
Nach deutschem Recht müssen Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv unterstützen und verteidigen. Schon begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Person können ausreichen, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Anwärter in Probezeit können jederzeit aus dem Dienst entfernt werden, wenn sie als ungeeignet eingestuft werden.
Die beiden Anwärter legten gegen die Entscheidung Widerspruch ein, doch das Oberverwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Die Entlassung unterstreicht die Anforderung, dass alle Beamten uneingeschränkte Loyalität zur Verfassung nachweisen müssen. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Verfassungstreue eine zentrale Voraussetzung für den öffentlichen Dienst bleibt. Eine Wiedereinstellung der beiden ehemaligen Anwärter kommt nicht in Frage.






