Bundesgerichtshof erlaubt Mercedes und BMW Verbrenner-Verkauf nach 2030
Philipp HartmannBundesgerichtshof erlaubt Mercedes und BMW Verbrenner-Verkauf nach 2030
Deutschlands höchstes Gericht hat Versuche abgelehnt, Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach November 2030 zu verbieten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte damit frühere Urteile gegen Klagen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Automobilhersteller im Land.
Die DUH hatte argumentiert, dass beiden Konzernen der Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos ab 2031 untersagt werden müsse. Ihre Klage stützte sich auf ein berechnetes "CO₂-Budget" für jedes Unternehmen, wobei die Organisation behauptete, die Firmen hätten ihre zulässigen Emissionen bereits aufgebraucht. Das Gericht wies dieses Vorbringen zurück und stellte klar, dass es keine rechtlich verbindliche Zuteilung solcher Budgets an einzelne Unternehmen gebe.
Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW begrüßten das Urteil. Die Entscheidung ermöglicht es ihnen, ihre zukünftigen Modellplanungen ohne unmittelbare rechtliche Einschränkungen fortzusetzen. Branchenbeobachter betonen, dass das Urteil die Unsicherheit für Hersteller verringert, die sich im Rahmen des deutschen Wandels hin zu sauberer Mobilität bewegen.
Mit dem Beschluss bestätigt das Gericht, dass es kein rechtlich verbindliches CO₂-Budget für einzelne Automobilhersteller gibt. Unternehmen wie Mercedes-Benz und BMW können nun ihre Produktionspläne für Verbrennermodelle über das Jahr 2030 hinaus unverändert weiterverfolgen. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle im Zusammenhang mit Emissionszielen und unternehmerischer Verantwortung.






