08 May 2026, 10:09

EU-Methanverordnung: Strafen werden nach Industrieprotesten aufgeweicht

Liniendiagramm, das den prozentualen Anteil von Russlands Erdgasimporten in Europa zeigt, mit begleitendem Text über Investitionsprozentsätze.

EU-Methanverordnung: Strafen werden nach Industrieprotesten aufgeweicht

Die Methanverordnung der EU trat im August 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Methanemissionen entlang ihrer gesamten Lieferketten zu messen und zu reduzieren. Ursprünglich sollten Verstöße mit Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und öffentlichen Warnungen geahndet werden. Doch aufgrund von Druck aus der Industrie und von ausländischen Regierungen zeichnen sich nun mögliche Änderungen bei der Anwendung der Strafen ab.

Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte die Gaslobbyorganisation Eurogas Ausnahmen gefordert. Ihre Bemühungen erhielten Auftrieb, nachdem die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche im März gewarnt hatte, eine strenge Durchsetzung könnte die Gasversorgung gefährden. Die Behörden könnten nun prüfen, ob Strafmaßnahmen Lieferungen beeinträchtigen – selbst außerhalb akuter Krisen.

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Die EU-Kommission hat zentrale Begriffe bewusst offen gelassen. So ist nicht definiert, was als Krise gilt oder wie lange Ausnahmen gelten könnten. Zudem könnten Bußgelder gestreckt, ausgesetzt oder verschoben werden, bis sich die Marktbedingungen stabilisiert haben.

Widerstand kommt auch aus dem Ausland. Die Regierung unter dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump forderte die EU auf, die Vorschriften abzuschaffen oder abzuschwächen, mit der Begründung, sie belasteten US-amerikanische Energieexporteure unangemessen. Nach der Verordnung müssen US-Firmen dennoch Methanlecks bei der Förderung stoppen, wenn sie Gas in Europa verkaufen wollen.

Sanktionen sollen nun erst greifen, sobald sich die Lage stabilisiert hat. Diese Anpassung verringert zwar die unmittelbaren Risiken für Lieferanten, verzögert aber die vollständige Umsetzung der Emissionsregeln.

Die Methanverordnung bleibt zwar bestehen, doch die Strafen könnten abgemildert oder aufgeschoben werden. Unternehmen müssen die Emissionsziele weiterhin einhalten, allerdings könnte die Durchsetzung langsamer erfolgen als ursprünglich geplant. Die Änderungen spiegeln sowohl die Bedenken der Industrie als auch den politischen Druck wichtiger gasexportierender Nationen wider.

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