01 May 2026, 12:09

EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer bestrafen

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer bestrafen

Die Europäische Kommission hat eine Resolution unterstützt, die das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" für die sexuelle Einwilligung fördert. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten darüber, wie Opfer sexualisierter Gewalt am besten geschützt werden können. Die Entscheidung baut auf Reformen auf, die bereits in mehreren europäischen Ländern umgesetzt wurden – darunter das deutsche "Nein heißt Nein"-Gesetz von 2016.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht erstmals 2016 reformiert, nachdem es in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln zu massenhaften sexualisierten Übergriffen gekommen war. Die Neuregelung führte das "Nein heißt Nein"-Prinzip ein, das klarstellte, dass eine Ablehnung respektiert werden muss. Kritiker monierten jedoch, dass dieser Standard weiterhin Spielraum für Interpretationen ließ – etwa in Fällen, in denen Opfer erstarrten oder sich nicht verbal wehrten.

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Die jüngste EU-Resolution unterstützt nun einen strengeren Ansatz: "Nur Ja heißt Ja". Nach dieser Regel ist eine ausdrückliche Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung erforderlich, wodurch die Beweislast beim Angeklagten liegt. Fehlt eine klare Einwilligung, darf es keinen Sex geben. Dieses Modell wurde bereits in Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich eingeführt.

Der Druck auf eine EU-weite Einigung nahm nach dem Fall Gisèle Pelidot zu, der Lücken im rechtlichen Schutz aufzeigte. Zwar ist die Resolution derzeit symbolisch und nicht rechtlich bindend, doch soll sie die Mitgliedstaaten ermutigen, ihre Gesetze anzugleichen. Ziel ist ein einheitlicher Standard, der Grauzonen verringert und Betroffene besser unterstützt.

Das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip bietet klareren rechtlichen Schutz als "Nein heißt Nein", da es Zweifel an der Einwilligung von vornherein ausschließt. Die EU-Resolution markiert einen Schritt hin zu einer Harmonisierung der Gesetze in Europa – allerdings müssen die einzelnen Länder die Änderungen noch umsetzen. Vorerst dient die Entscheidung eher als Appell denn als durchsetzbare Regel.

Quelle