Inflationsausgleichsbonus wird bis 2027 verlängert – doch Unternehmen protestieren
Leni SchulzInflationsausgleichsbonus wird bis 2027 verlängert – doch Unternehmen protestieren
Die deutsche Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, den steuerfreien Inflationsausgleichsbonus von 1.000 Euro für Beschäftigte bis Mitte 2027 zu verlängern. Die Entscheidung, die der Koalitionsausschuss am 12. April billigte, ermöglicht es Arbeitgebern, die Zahlung ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben zu leisten. Mit dem Schritt soll die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer gemindert werden, doch Unternehmen kritisieren die Maßnahme wegen der damit verbundenen Kosten.
Die Koalitionspartner einigten sich auf die überarbeiteten Bedingungen, nachdem sie einen Entwurf für eine Resolution geprüft hatten, die am kommenden Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll. Ursprünglich sollte der Bonus früher auslaufen, doch die Verlängerung gilt nun für Zahlungen bis zum 30. Juni 2027. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass die Prämie freiwillig bleibe – Unternehmen könnten sie in voller Höhe, in Raten oder auch gar nicht auszahlen.
Die Gesamtkosten des verlängerten Programms belaufen sich mittlerweile auf 2,8 Milliarden Euro und übersteigen damit die ursprünglichen Schätzungen, da mehr Betriebe als erwartet das Angebot angenommen haben. Um die Steuerausfälle auszugleichen, plant die Regierung, die Tabaksteuer ab 2026 zu erhöhen. Arbeitgeber können den Bonus zudem als Betriebsausgabe absetzen, was ihr zu versteuerndes Einkommen mindert.
Trotz dieser Anpassungen gibt es aus der Wirtschaft und von Arbeitgebern Kritik an der Regelung. Viele argumentieren, die finanzielle Belastung sei für ohnehin schon kämpfende Unternehmen zu hoch, andere halten die ursprüngliche Frist für unrealistisch. Die Regierung hingegen betont, der Bonus biete dringend benötigte Entlastung für Beschäftigte – ohne Verpflichtung zur Teilnahme.
Der verlängerte Bonus kann nun bis Juni 2027 steuerfrei an Mitarbeiter ausgezahlt werden, sofern die Arbeitgeber sich beteiligen. Unternehmen müssen keine Konsequenzen befürchten, wenn sie auf die Zahlung verzichten oder die Auszahlungstermine anpassen. Gleichzeitig soll die geplante Erhöhung der Tabaksteuer die haushaltspolitischen Auswirkungen der Entlastungsmaßnahme ausgleichen.






