Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und fordert Neuprüfung
Finn WagnerNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und fordert Neuprüfung
Rechtsstreit um Lärmpegel an der Kölner Volksbühne nimmt neue Wendung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall um die Lärmbelastung an der Kölner Volksbühne zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen – mit der Begründung, das vorherige Urteil beruhe auf unzureichenden Beweisen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die geplante Umwandlung eines Gebäudes in der Nähe des historischen Theaters in Wohnraum.
Auslöser des Streits war die Klage eines Anwohners gegen die Baugenehmigung für die Umnutzung eines Objekts in der Domprobst-Ketzer-Straße in Wohnungen. Das Grundstück, das seit den 1980er-Jahren von Rolex als Werkstatt- und Bürofläche genutzt wurde, liegt gegenüber dem Kölner Hauptbahnhof und in der Nähe des Doms. Langfristig sind dort bis März 2026 ein mögliches Hotel sowie gastronomische Nutzungen vorgesehen.
Der Verein Freie Volksbühne hatte sich gegen die Genehmigung gewandt und argumentiert, der Spielbetrieb des Theaters genieße Bestandsschutz. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gab dem Verein im Juni 2024 zunächst recht und kippte die Baugenehmigung wegen Bedenken hinsichtlich der Lärmbelastung.
Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieses Urteil aufgehoben. Die Richter urteilten, das Münsteraner Gericht habe sich zu stark auf die Überschreitung von Lärmrichtwerten gestützt, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten ausreichend zu prüfen. Der Fall muss nun in Münster neu verhandelt werden.
Damit bleibt der Streit um die Wohnraumumwandlung vorerst ungelöst. Das Gericht in Münster muss die Beweislage erneut bewerten, bevor eine neue Entscheidung fällt. Diese wird zeigen, ob die Baugenehmigung Bestand hat – oder ob der Lärmschutz für das Theater Vorrang genießt.






