Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Unternehmen atmen auf
Philipp HartmannMainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Unternehmen atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen eine Übergangsregelung, die Unternehmen mit bestehenden Verträgen den Wechsel erleichtern soll.
In der aktualisierten Fassung wird die Steuerpflicht zudem von den Unternehmen auf die Gäste verlagert – und zwar für alle künftigen Zahlungen. Die überarbeitete Satzung sieht nun eine befristete Ausnahmeregelung vor: Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Diese Anpassung soll den Betroffenen eine angemessene Übergangsfrist gewähren.
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die Klärung der Steuerpflicht: Künftig sind nicht mehr die Unternehmen, sondern die Gäste selbst für die Zahlung der Steuer verantwortlich. Der Finanz- und Hauptausschuss wird die geänderte Satzung am 6. Mai 2026 prüfen.
Nach dieser Beratung geht der Entwurf zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat. Die überarbeitete Verordnung führt klarere Regelungen zur Steuerpflicht ein und sieht eine vorübergehende Befreiung für bestehende Verträge vor. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach dem Beschluss des Stadtrats in Kraft. Unternehmen und Gäste müssen sich dann bis zum Stichtag 2027 auf das aktualisierte System einstellen.






