19 April 2026, 12:08

Musterklage gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?

Alte deutsche Banknote mit einem violetten Stempel, Text der "Grenzmark 100.000.000" auf einem weißen Hintergrund liest.

Musterklage gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Behandlung des Rundfunkbeitrags (GEZ) infrage. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht. Das Verfahren könnte klären, ob der Beitrag als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist.

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Im Mittelpunkt des Streits steht die Ablehnung eines Steuerabzugs in Höhe von rund 220 Euro für einen Steuerzahler. Das Finanzamt argumentierte, der Rundfunkbeitrag zähle zu den privaten Lebenshaltungskosten und sei daher nicht abzugsfähig. Entscheidet das Gericht zugunsten des Klägers, könnte der Beitrag künftig als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Entscheidung könnte Millionen Haushalte betreffen, die den GEZ-Beitrag zahlen. Steuerzahler könnten den Betrag zwar nicht direkt abziehen, aber ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Die Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab: Bei einem Satz von 20 Prozent läge sie bei etwa 44 Euro pro Jahr, Spitzenverdiener könnten bis zu 93 Euro sparen.

Die Klage des Steuerzahlerbunds ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Debatte über die Gerechtigkeit des Beitrags. Ein Erfolg vor Gericht würde es Steuerzahlern ermöglichen, den Rundfunkbeitrag als abziehbare Ausgabe geltend zu machen und so ihre Steuerlast zu senken.

Das Urteil wird richtungsweisend für künftige Steuerforderungen sein. Wird es bestätigt, könnte die Regelung auf alle berechtigten Steuerzahler ausgeweitet werden, die ihr zu versteuerndes Einkommen um den Beitragsbetrag mindern dürfen. Die konkrete finanzielle Entlastung hängt dabei vom persönlichen Steuersatz und den individuellen Verhältnissen ab.

Quelle