Neue EU-Regeln für Grünlandumwandlung: Was Landwirte in Deutschland jetzt beachten müssen
Philipp HartmannNeue EU-Regeln für Grünlandumwandlung: Was Landwirte in Deutschland jetzt beachten müssen
Die EU hat ihre Vorschriften für die Standards für eine gute landwirtschaftliche und ökologische Verfassung (GLÖZ) im Einheitsantrag 2026 aktualisiert. Diese Änderungen betreffen die Bewirtschaftung von Dauergrünland, insbesondere bei der Umwandlung in Ackerland. Die neuen Regelungen führen unterschiedliche Anforderungen ein – abhängig davon, wann das Grünland angelegt wurde.
Nach den überarbeiteten Bestimmungen benötigt Dauergrünland, das vor 2015 entstanden ist, weiterhin eine Genehmigung für die Umwandlung in Ackerfläche. Landwirte müssen zudem eine gleichwertige Grünlandfläche in derselben Region als Ersatz ausweisen. Diese Verpflichtung besteht seit 2021 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und betrifft vor allem Länder mit großen Moorlandschaften wie Deutschland, die Niederlande und Dänemark.
Landwirte in diesen Regionen sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert, darunter eingeschränkte Bewirtschaftungsmöglichkeiten und höhere Verwaltungsaufwände. Allein in Deutschland können die Kosten für die Anmietung von Ersatzflächen zwischen 200 und 500 Euro pro Hektar liegen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 3–5 Prozent der Direktzahlungen.
Für Grünland, das zwischen 2015 und 2020 angelegt wurde, entfällt die Genehmigungspflicht sowie die Ersatzverpflichtung. Allerdings müssen Landwirte die Behörden vorab über geplante Änderungen informieren. Bei Grünland, das ab 2021 entstanden ist, gilt ebenfalls die Meldepflicht – ein Ersatz ist hier jedoch nicht erforderlich.
Ab 2026 kommt eine weitere Einschränkung hinzu: Ersatzgrünland für umgepflügte Flächen darf nicht von Biolandbetrieben, teilökologisch wirtschaftenden Höfen oder Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Hektar stammen.
Die aktualisierten GLÖZ-Regeln zielen darauf ab, landwirtschaftliche Flexibilität mit Umweltschutz in Einklang zu bringen. Landwirte müssen nun je nach Entstehungszeitpunkt ihres Grünlands strengere Verfahren einhalten. Betroffene werden ihre Bewirtschaftungspraktiken anpassen müssen, um Strafen zu vermeiden und die Compliance-Fristen einzuhalten.