Wie NRW den Missbrauch von Wohnungen mit Schrottimmobilien stoppt - NRW führt Fair-Wohnen-Gesetz gegen ausbeuterische Vermieter ein
Nordrhein-Westfalen verschärft Vorgehen gegen ausbeuterische Wohnpraktiken mit neuem Gesetz
Die Landesregierung hat einen Entwurf für das Fair-Wohnen-Gesetz verabschiedet, das Missbrauch von Wohnraum und slumähnliche Zustände bekämpfen soll. Zu den Maßnahmen gehören strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen sowie erweiterte Befugnisse für die Behörden.
Künftig sinkt die Grenze für genehmigungsfreie Kurzzeitvermietungen von 90 auf 56 Tage pro Jahr. Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht und Qualitätskontrollen für Unterkünfte einzuführen. Ein sichtbares "Fair-Wohnen-Zertifikat" wird zur Voraussetzung für den legalen Betrieb.
Erstmals führt das Gesetz explizite Verbote für ausbeuterische Wohnraumvergabe ein. Behörden erhalten erweiterte Eingriffsrechte, darunter die Bestellung eines Treuhänders und in Extremfällen sogar Enteignungen. Letztere kommen jedoch nur infrage, wenn Kaufverhandlungen scheitern und das Grundstück anschließend wieder Wohnzwecken zugeführt wird.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem wird die Aufdeckung von Sozialbetrug erleichtert, indem Behörden künftig verpflichtet sind, Daten auszutauschen. Darüber hinaus prüft das Land eine Bundesinitiative, um zu verhindern, dass öffentliche Gelder kriminelle Wohnkonzepte subventionieren.
Ziel des Fair-Wohnen-Gesetzes ist es, die Wohnbedingungen zu verbessern und rechtliche Schlupflöcher zu schließen. Kommunen erhalten mehr Kontrolle über Wohnstandards, während schärfere Strafen Vermieter treffen sollen, die Mieter ausbeuten. Nach der finalen Verabschiedung soll das Gesetz in den kommenden Monaten in Kraft treten.






