Rechtswissenschaftler Frister fordert Reform statt Abschaffung des Schwarzfahrparagrafen
Finn WagnerRechtswissenschaftler Frister fordert Reform statt Abschaffung des Schwarzfahrparagrafen
Rechtswissenschaftler Helmut Frister positioniert sich zu Deutschlands Schwarzfahrparagrafen – und plädiert für gezielte Reformen statt einer vollständigen Abschaffung. Zwar lehnt er eine Streichung des § 265a StGB ab, doch seiner Ansicht nach sollten Bagatellfälle nicht automatisch strafrechtlich verfolgt werden.
Frister verwies auf die Belastung des Justizsystems: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland gehe auf Schwarzfahren zurück. Er schlug vor, das Gesetz entsprechend zu ändern, um diese Last zu verringern – eine pauschale Herabstufung aller Fälle zu Ordnungswidrigkeiten lehnte er jedoch ab.
Aus seiner Sicht sollten nur besonders verwerfliche Handlungen – etwa das gewaltsame Überwinden von Sperren – strafrechtlich geahndet werden. Einfaches Schwarzfahren ohne solche Begleitumstände erfülle diese Schwelle nicht, so Frister. Gleichzeitig räumte er ein, dass Schwarzfahren im Fernverkehr weiterhin strafwürdiges Unrecht darstellen könne: Immerhin betraf 2024 jeder achte gemeldete Fall diese Kategorie.
Der Jurist betonte, das aktuelle Gesetz sei kein "ultima ratio"-Instrument, da es Verhaltensweisen kriminalisiere, die auch anders geahndet werden könnten. Sein Ansatz zielt auf einen Ausgleich zwischen Reformbedarf und der Aufrechterhaltung von Sanktionen für schwere Verstöße.
Die Debatte um die Schwarzfahrregelungen dauert an. Frister wirbt für eine differenziertere Herangehensweise, die unnötige Strafverfahren reduziert, aber gezielt gegen vorsätzliche und schwerwiegende Verstöße vorgeht. Der Fokus könnte sich nun von einer kompletten Abschaffung hin zu gezielten gesetzlichen Anpassungen verschieben.






